Unsere Leistungen
Meine Leistungen
Vorab ist es wichtig zu sagen, dass ein Datenschutzbeauftragter, wenn er kein Rechtsanwalt ist oder einem anderen Beruf der Rechtsberatung angehört, natürlich keine Rechtsberatung vornehmen kann oder darf. Wenn es also um Fragestellungen mit rechtlich relevanten Inhalten geht, kann das Gespräch mit dem Datenschutzbeauftragten zwar sinnvoll sein, es kann aber eine Rechtsberatung nicht ersetzen. Ich gebe gerne persönliche Einschätzungen ab, weise auch auf die aktuelle Rechtsprechung oder die aktuelle Gesetzeslage hin, aber das soll dann auch bitte immer so verstanden werden, als persönliche Einschätzung und Hinweis.
Neben weiteren individuellen Leistungen, die je nach Bedarf vereinbart werden können, befasst sich Ihr externer Datenschutzbeauftragter mit folgenden Aufgaben, die sich aus Artikel 39 DSGVO ergeben:
- Unterrichtung und Beratung des Auftraggebers und der Beschäftigten, die Verarbeitungen durchführen, hinsichtlich ihrer Pflichten nach der DSGVO oder anderen jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften
Überwachung der Einhaltung der Vorgaben der DSGVO und anderer Datenschutzvorschriften sowie der Strategien des Auftraggebers für den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, der Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter und der diesbezüglichen Überprüfungen;
Beratung – auf Anfrage – im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung und Überwachung ihrer Durchführung gemäß Artikel 35 DSGVO
Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
Tätigkeit als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde in mit der Verarbeitung zusammenhängenden Fragen, einschließlich der vorherigen Konsultation gemäß Artikel 36 DSGVO, und gegebenenfalls Beratung zu allen sonstigen Fragen.
Darüber hinaus sollte ein guter Datenschutzbeauftragter Sie auch z. B. bei folgenden Tehmen Unterstützen- Unterstützung bei der Erstellung der Verzeichnisses der wichtigen Verarbeitungstätigkeiten
- Beratung zu notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten, einschließlich der Maßnahmen zum Schutz sonstiger unternehmensrelevanter Daten (Geschäftsgeheimnisse, Projektdaten usw.)
- Ordnungsgemäße Anwendung von Datenverarbeitungsprogrammen
- Beratung bei der Einführung neuer Technologien und Verfahren, wie z. B. Firewall, Virenscanner, WLAN, Cloud-Services
- Unterstützung bei der Erstellung eines Datensicherungskonzeptes bzw. Überprüfung des vorhandenen Datenschutzkonzeptes
- Unterstützung bei Fragen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit
- Ansprechpartner für Beschäftigte und betroffene Personen, in Datenschutzrelevanten Angelegenheiten
- Unterstützung bei Fragestellungen zu Beschäftigtendatenschutz
- Unterstützung bei der Erstellung von Formularen, Richtlinien und Vorschriften zur Umsetzung der Datenschutzanforderungen mit den Beschäftigten, Kunden, Lieferanten und Partnerunternehmen
- Policies für die EDV-Nutzung sowie die E-Mail und Internetkommunikation
- Arbeitsanweisungen / Betriebsvereinbarungen
- Unterstützung bei der Erstellung von Datenschutzverträgen zur Übermittlung personenbezogener Daten ins nichteuropäische Ausland (Drittländer)
- Beratung bei der Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht personenbezogener und relavanter Unterlagen
- Prüfung von Auskunftspflichten gegenüber betroffenen Personen
- Beratung bei der datenschutzgerechten Gestaltung des Internetauftritts des Auftraggebers
- Unterstützung bei der datenschutzrechtlichen Gestaltung von Bewerberfragebögen und von Inhalten bei Bewerbergesprächen
- Informationen über datenschutzrelevante Gesetze, Richtlinien und Rechtsprechungen